Allgemeine Verkaufsbedingungen
(Verkäufer)

 

1)     Geltungsbereich : Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge,  ergänzt mit den  in der Rechnung  angegebenen Bedingungen. Ansonsten gelten die Bedingungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

2)     Bestellungen: Die Bestellung des Kunden gilt als Einkaufsvorschlag; sie ist unwiderruflich für den Kunden  und unverbindlich für den Verkäufer, der sich das Recht vorbehält, sie zu akzeptieren.  Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Evtl. Veränderungen oder Ergänzungen der Aufträge sind  erst   nach nachträglicher, schriftlicher Bestätigung rechtswirksam. Die ursprüngliche Bestellung bleibt dabei unberührt. Alle  sonstig bisher getroffenen  Vereinbarungen sind ungültig. Die Auftragsbestätigung  ist maßgebend und annulliert alle  eventuell nicht darin enthaltenen Vereinbarungen.

3)     LieferungDie Lieferung  umfasst   die in der Auftragsbestätigung angegebenen Artikel. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, sinnvolle  Veränderungen durchzuführen,  auch ohne darüber den Kunden zu informieren. Die in den Katalogen und  anderen Unterlagen dargestellten Ausführungen  der Artikel  sind unverbindlich für den Verkäufer.

4)     Preise – Maßgebend sind die  zur Zeit der  Auftragsbestätigung gültigen Preise. Sie verstehen sich ab Werk, zuzüglich  Mwst.  Steuermarken  oder übrigen Steuer , die zu Lasten des Kunden gehen.

5)     Bestellung von  Mindermengen  - Damit versteht man die Bestellungen von Artikel, dessen Menge kleiner ist als eine ganze Palette.  In diesem Fall werden die Preise und die Nachlassbedingungen  gerechnet, die für die nicht palettisierte Ware gültig sind, mit einem  max. Zahlungstermin von 60 Tagen ab Rechnungsdatum.  Die  Bestellungen können nur in kompletten Kolli erledigt werden. BESTELLUNGEN MIT NIEDRIGEN BETRAG VON EURO 100,00  WERDEN MIT EINER ERHOEHUNG VON EURO 30,00 PRO RECHNUNG AUSGELIEFERT.

6)     Liefertermine -  Die angegebenen  Liefertermine sind  unverbindlich.  Der Verkäufer behält sich  eine Toleranz von 90 Tagen gegenüber der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit. Die genannten Lieferfristen können sich   in angemessenem Umfang ohne Verantwortung des Verkäufers im Fall von Streik, Nichtverfügbarkeit des Rohstoffes, Naturkatastrophen, Brand oder allem, was außerhalb seines Willens liegt, verändern. Dies geht nicht zu Lasten des Verkäufers.

7)     Ausführung der Lieferung - Die Lieferung erfolgt immer ab Werk .  Leistet der Verkäufer, auf  Wunsch des Kunden, Unterstützung hinsichtlich der Abwicklung des Transports , dies geht  in allen Fällen zu Lasten und auf  Risiko des Kunden . Weder das Einschließen der Versandkosten im Verkaufspreis noch die Vereinbarung „ frei Käufer“ gelten als  Abweichung  dieser Klausel.  Sämtliche  Aufwendungen  aus  Verlust oder Beschädigung der Ware oder Verpackung gehen somit zu Lasten des Kunden. Das auch im Fall  der Verkäufer,  auf  Nachfrage des  Spediteur , Garantiererklärung  ausgestellt haben sollte.  Keine Verantwortung  bezüglich des Transports fällt auf den Verkäufer.  Falls der Käufer keine genauen Angaben  über den Spediteur   erteilet, behält sich der Verkäufer das Recht vor, einen Spediteur  seiner Wahl zu beauftragen, sobald  die Ware lieferbereit ist.  Auf  keinen Fall ist es dem Käufer gestattet, die Ware  bei der Ankunft nicht  zu akzeptieren.

8)     Zahlung -  Jede Rechnung soll laut den darin angegebenen Bedingungen bezahlt werden. Zahlungsort ist der Sitz des Verkäufers. Zahlungen an Agenten des Verkäufers sind nicht zulässig,   sei denn  schriftlich vom Verkäufer genehmigt . Die Nichthaltung des Zahlungstermins erlaubt dem Verkäufer:

a)     von   allen laufenden Verträgen zurückzutreten (Art. 1456 Cc)

b)     alle Bestellungen oder Teilsbestellungen zu stornieren

c)     die Verzugszinsen in Höhe von   1% (eins Prozent) pro Monat  oder Monatsteile, zuzüglich dem üblichen Diskontosatz und Kosten zu verlangen, ohne den Kunden ausdrücklich  in Verzug zu setzen.

d)     eine erlaubte  Tratte auf den Kunden zu ziehen für die noch fälligen Rechnungen, auch bei anders vereinbarten Zahlungsbedingungen.

9)     Gerichtskosten -  Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, dann ist der Verkäufer berechtigt, einen Rechtsanwalt mit dem  Einkassierung  zu beauftragen . Alle Kosten bezüglich des Rechtsanwalts gehen zu Lasten des Käufers. Neben diesen Kosten ist eine Summe  als Konventionalstrafe, in Höhe von 30% des Rechnungsbetrags  , mit einer Minimalpauschalerstattung von EURO 160,00 ohne Rechnungslegung fällig . Das Recht auf weiteren Schadenersatz wird ausdrücklich  vorbehalten.

10)  Kündigungsrecht des Verkäufers -  Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls  er,  auch nach bereits erfolgter Auftragsbestätigung, Handelsinformationen über den Kunden erhält, die ihn nach seinem  unanfechtbaren Urteil  von der Erledigung oder Fortsetzung des Vertrags abraten. .

11)  Wettbewerb  - Dem  Kunden   ist es nicht gestattet, die Ware außerhalb des vereinbarten Verkaufsgebiets zu verkaufen .  Bei Nichterfüllung kann der Vertrag ausgelöst werden  gem. Art 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

12)  Produkteigenschaften - Der Kunde erklärt sich einverstanden , dass Abweichungen in Maß, Intensität  in Farbe und  Ton oder in anderen  sichtbaren Eigenschaften der Produkte  zulässig ist  und dass eine immer gleiche Ausführung  der Artikel seitens des  Verkäufers nicht gewährleistet werden  kann. Der Kunde akzeptiert ebenfalls, dass bei bestellten Artikeln  Abweichungen vom  Muster zulässig sind. Ein Unterschied im Farbton  zwischen Grund – und Dekorfließen  ist eine natürliche Charakteristik des Produkts.   Aufgrund der Verwendung von bleifreien Emaillen können in  allen Produkten   offene  Poren auf der Oberfläche  auftreten.

13)  Glas: (Note 8 auf der Preisliste) Verlegung nur mit SYLICON NICHT SAUER. Handgearbeitete Produktion: Veränderungen sind als Charakteristik des handgemachten Produkt zu betrachten. Hinweise und technische Daten in jeder Verpackung einhalten.

14)  Holz: (Note 9 auf der Preisliste) Das Holz ist naturell, unterschiede von Ton und Farbe sind möglich. Nicht unter Wasser legen. Verlegung nur mit SYLICON NICHT SAUER ohne das material zu einweichen und nicht unten peitschend Wasser legen. Hinweise und technische Daten in jeder Verpackung einhalten.

15)  Handgemachter COTTO: (Note 5 auf der Preisliste) Vorbehandelte Artikeln ausgeliefert mit einem Produkt gegen Fleck Stücke, die nur per Hand gemacht sind, mit der gleichen Technik in der Vergangenheit gebrauchen sind Unregelmäßigkeiten keine Löcher sind eine Charakteristik von solchen Artikeln. Vorbehandelte Artikeln Gegenfleck: verwenden den Verbrauch sowie das “COTTO”.

16)  Nagelstich - HAARRISSE: Bei Produkten in Zweimalbrand oder Einmalbrand poröser Scherben aus weißer Paste können verspätete Haarrisse auftreten. Wir deklarieren auch, dass die Dekore und Bordüre „Vernissage“ Haarrisse präsentieren können.  In beiden Fall kann keine Garantie gewährt werden.

17)  Fliesenverlegung in weisser Scherben -  Die Fliesen direkt verlegen, ohne sie vorher anzufeuchten. Die Fugen mit handelsüblichen Fertigfugmaterialen verschließen. Wenn die Fugen nicht völlig dicht sind, wird von der Fliese Feuchtigkeit aufgenommen, wodurch Flecken verursacht werden, die durch die Glasur sichtbar sind.

18)  Feinsteinszeug - Einmalbrand: - Nur die erste Sortierung ist kalibriert – mit Fuge verlegen.

19)  Maße bei unterschiedlichen Formaten – Unterschiedliche Untergründe, sowie Grosse Unterschiede zwischen Fliesen/Fliesen oder Fliesen/Dekore und Dekorleisten müssen mit der Fuge ausgeglichen werden.

20)  Wertvolle Emaillen  -  Die mit  Platin oder LUSTRO dekorierten Fliessen  nicht mit Mörtel, Schleifmitteln,  Säuren oder konzentrierten Alkalien in Kontakt bringen. Es ist notwendig, diese Produkte vor und nach der Verlegung mit Sorgfalt zu behandeln: Die Reinigung erfolgt nur mit Wasser mit einem leichten Putzmittel. Schaden aufgrund einer unfachgemäßen  Handhabung können nicht übernommen werden.

21)  Spezielle Artikeln - Für die Produkte mit besonderen Charakteristiken (siehe Hinweise in der Notensäule auf der Preisliste) muss man  sorgfältig  die entsprechenden Anweisungen, die in  den Verpackungen  angegebenen sind, beachten.

22)  JOLLY -  Die JOLLY für die  Wandprodukte  werden nur auf Anfrage und  bei den  Zweibrandfließen in Format 20x25-in 1. Wahl in einer Maximalmenge von 6% kostenlos geliefert. Bei alle andere Formaten in Zweibrandfließen  werden die JOLLY nur mit einem Preisaufschlag von  Euro 4,00/qm geliefert. Die „JOLLY“ werden bei  anderen Fließensorten, z.B. Feinsteinszeug - Einmalbrand oder bei den nicht 1. Wahl Produkten,  nicht geliefert.

23)  Nicht 1. Wahl Produkte - Die Bestellungen von Ware,  die  nicht 1.  Wahl   ist, unterliegen der Verfügbarkeit derselben und  sind,   hinsichtlich Liefertermin,  unverbindlich.

24)  Schutz Fläche – Die Fläche von der Fliesen 20x25 und 20x37,5 ist von einem besonderen Silikon Wachs geschützt, das mit eines nass Schwamm  säubern kann.

25)  Reklamationen -  Die Reklamationen bezüglich Fehlmengen und Beschädigungen müssen   ausschließlich  dem Spediteur  bei der Annahme der Ware  mit einem schriftlichen Vermerk auf dem Frachtdokument mitgeteilt werden. Der Verkäufer muss sofort per Einschreiben informiert werden.  Die  Reklamationen  in Bezug  auf  Natur oder  Charakteristiken  der Ware müssen sofort durch Einschreiben,  spätestens innerhalb von 8 Tagen, nach Erhalt der Ware  dem  Verkäufer vorgebracht  werden. Nach Ablauf dieser  Frist wird davon ausgegangen, , dass die Ware überprüft und akzeptiert wurde,  bei Ausfall der Garantie. Eventuelle nicht sichtbare Mängel  der Ware müssen  ebenfalls schriftlich  innerhalb  von 8 Tagen reklamiert werden , bei Nichteinhaltung der Fristen  oder der Vorgehensweise entfällt  der Anspruch auf   Garantie. Das Recht auf die Garantie unterliegt auch der Bedingung, dass der Käufer, nach der sofortigen Meldung, die Ware dem Verkäufer für mindestens 30 Tage zur Abholung zur Verfügung stellt . Die Ware nicht 1. Wahl wird ohne Garantie  verkauft. Keine Reklamation für schon verlegte Ware.

26)  Von der Herstellung ausgeschlossene Ware - Es werden nur die Artikel verkauft, die in dieser Preisliste aufgeführt sind. Der  Verkäufer behält sich das Recht vor, nach  seinem Belieben, auch andere in dieser Preisliste enthaltene Artikel von der Produktion  auszuschließen. Für diese Artikel, die in der Inhaltsangabe mit (*) gekennzeichnet sind,  ist keine Verfügbarkeit  garantiert.

27)  Verpackung – Die Kosten der Paletten  gehen zu Lasten des Käufers. Die übrigen Verpackungen aus Nylon und Karton werden nicht berechnet.

28)  Garantie -  Alle Produkte 1. Wahl entsprechen den EG Normen und sind  wie folgt klassifiziert:

 

a)     BICOTTURA PASTA BIANCA  (ISO 13006) - Appendice L  -UNI - CE EN 14411  - Gruppo BIII -GL - piastrelle di ceramica pressate a secco E > 10% .

b)     BICOTTURA (ISO 13006) -  Appendice L -UNI -CE EN 14411  - Gruppo BIII -GL - piastrelle di ceramica pressate a secco E > 10% .

c)     MONOCOTTURA  (ISO 13006) - Appendice J - UNI -CE EN 14411 Gruppo BIIa - GL -Piastrelle pressate a secco 3% < E <6%.

d)     GRES CERAMICO (ISO 13006) - Appendice H - UNI -CE EN 14411 Gruppo BIb - GL -Piastrelle pressate a secco a   basso assorbimento d'acqua 0,5% < E < 3% .

e)     MONOPOROSA pasta bianca (ISO 13006) -Appendice L -UNI CE EN 14411 Gruppo BIII - GL -Piastrelle in ceramica pressate a secco 3% < E < 6%  .

f)      GRES Porcellanato (ISO 13006) CE EN 14411  - Appendice G - Gruppo BIa GL -Piastrelle   pressate a secco a   basso assorbimento d'acqua E < 0,5%

 

29)  Gewährleistung - die Gewährleistung des Verkäufers  hinsichtlich Mängel in den  verkauften Artikeln, besteht nur dann, wenn diese fristgerecht schriftlich mitgeteilt und von beiden Seiten anerkannt werden  und  beschränkt sich  auf  den kostenlosen Ersatz des Defektmaterials. Jede  weitere  vom Kunden verlangte Schadenerstattung ist ausgeschlossen

30) MARKIERUNG CE - Die technische Auskünfte aus den CE Fabrikmarke sind überschüssig auf unserem web-site: www.brennero.com

31)  Eigentumsvorbehalt - Alle gelieferten Artikel  bleiben   vollständiges Eigentum  von CERAMICHE BRENNERO S.P.A.     bis deren kompletten Bezahlung.

32)  Gerichtsbarkeit  - abgesehen  von der Staatsangehörigkeit  und dem Wohnsitz des Kunden  unterliegt dieser Vertrag dem italienischen Recht.

33)  Gerichtsstand -  Jede Auseinandersetzung zwischen den Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung bezüglich der Interpretation oder der Erfüllung dieses Vertrags, unterliegt dem Gericht von MANTOVA als einziges zuständiges Gericht oder dem Friedensgericht von GONZAGA, wenn zuständig bezüglich der Höhe des Werts.

34)  Die Preise sind in €URO ohne Mehrversteuer.

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